Die Initiative für faire Mieten des Mieterinnen- und Mieterverband Schaffhausen fordert mehr Transparenz bei Mieterwechsel. Vermieterinnen und Vermieter sollen künftig offenlegen müssen, wie hoch die Vormiete war und weshalb eine Miete erhöht wurde. Diese sogenannte Formularpflicht ist ein in verschiedenen Kantonen (Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt, Zug und Zürich) erprobtes Mittel, um für mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen und die Rechte der Mietenden zu stärken. Die Initiative erteilt dem Regierungsrat die Kompetenz, die Pflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses mit einem Formular zu erklären, wenn die Leerwohnungsziffer 1,5 Prozent des Gesamtbestands unterschreitet. Beim Verdacht auf übermässigen und ungerechtfertigten Mieterhöhungen können die Mietenden den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Faire Mieten
– worum geht’s?
Im Kanton Schaffhausen herrscht Wohnungsnot
Im Kanton Schaffhausen gibt es momentan sehr wenige verfügbare Wohnungen. Der Bestand ist in den letzten Jahren trotz einer Erholungsperiode stetig gesunken und liegt gegenwärtig (Stand Juni 2025) bei 0,83%. Liegt der Wert unter 1,5% spricht man von einem ausgewiesenen Wohnungsmangel, unter 1% spricht man von ausgewiesender Wohnungsnot. Schweizweit liegt der Wert momentan bei 1%.

Formularpflicht - was heisst das?
Die sogenannte Formularpflicht ist ein bewährtes Mittel, um Transparenz bei den Mietzinsen zu fördern. Einige Kantone setzen diese Regelung bereits um (Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt, Zug und Zürich). Die Vermieterschaft ist jeweils verpflichtet, Mieter*innen bei Wohnungsknappheit den Anfangsmietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzugeben. Neben dem bisherigen Mietzins muss dieses Formular die bisherigen Kostenstände (Referenzzinssatz, LIK) enthalten. Diese Mitteilung muss spätestens innert dreissig Tagen nach Übergabe der Wohnung erfolgen. Die Pflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses mit einem Formular besteht erst, wenn die Leerwohnungsziffer einen bestimmten Prozentsatz unterschreitet. Die Initiative orientiert sich an der Definition, die bereits andere Kanton anwenden, also wenn die Leerwohnungsziffer weniger als 1,5% beträgt.

Mietzins anfechten - wie geht das?
Den Anfangsmietzins können Sie bis 30 Tage nach Schlüsselübergabe bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenlos, sie müssen nur rechtzeitig die Anfechtung einreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der im Mietvertrag festgesetzte Mietzins als akzeptiert und eine Reduktion ist nur noch möglich, wenn zum Beispiel der Referenzzinssatz sinkt. Es ist deshalb wichtig, dass Sie trotz Zügelstress sofort handeln. Der Mieterinnen- und Mieterverband unterstützt Sie gerne!
Der Mieterinnen- und Mieterverband Schaffhausen
Der Mieterinnen- und Mieterverband Schaffhausen (MV) engagiert sich für einen wirksamen Schutz der Rechte von Mieterinnen und Mieter. Der MV fordert faire Mieten, einen durchgreifenden Kündigungsschutz und mehr Wohnqualität für alle. Mitglieder profitieren von konstenloser und kompetenter Beratung und von zusätzlichen Angeboten.






Danke, dass Sie Ihr Umfeld auf unsere Initiative aufmerksam machen!